Am 02.01.2021 haben wir uns der alljährlichen Knastdemo angeschlossen. Diese findet jährlich in verschiedenen Städten statt um den Gefangenen zu zeigen, dass sie nicht alleingelassen werden. Auch nicht zwischen Weihnachten und Silvester sowie in der aktuellen Corona-Pandemie. An diesem Neujahr fand die Demo an der JVA Gablingen statt, da dort im Moment der kurdische Aktivist Yilmaz Acil einsitzt.

02.01.21 Knastdemo Gablingen / Bilder von Rote Hilfe Augsburg

Yilmaz Acil ging es wie hundert weiteren Aktivist*innen in Deutschland, die aufgrund des Paragraphens 129 a und b von den Behörden verfolgt und Repressalien ausgesetzt wurden.
In den meisten Fällen dient eine §129 a / b Ermittlung weniger dem wirklichen einknasten von Menschen. In vielen Fällen werden Verfahren wieder eingestellt, jedoch natürlich erst nachdem bereits Hausdurchsuchungen stattfanden, die Verfolgten sich in U-Haft befanden, erkennungsdienstlich behandelt wurden etc. Der §129 a und b dient also in erster Linie der Legitimierung staatlicher Repressalien gegen politische Gegner.

§129 – Verfahren abgeschlossen – alle Verfahren gegen die „Antifa Sportgruppe“ eingestellt

Straf- und Ermittlungsverfahren nach §§ 129 ff. StGB


Anders bei Yilmaz Acil, sein Verfahren wurde nicht eingestellt, er wurde verurteilt und landete in der JVA Gablingen.
Ihm wird vorgeworfen, auf einer Veranstaltung eine Flagge des Dersim-Aufstandes von 1937 gezeigt zu haben, sowie Gedenkveranstaltungen der Massaker Dersim, Maras und Roboski besucht zu haben. Auch die kurdische Karte wird mal wieder ausgespielt: In diesem Fall Telefonate mit gewählten Parlamentsabgeordneten der prokurdischen Parlamentspartei HDP.
https://www.rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/1084-freiheit-fuer-yilmaz-acil
In der Vergangenheit hat die deutsche Justiz gerade bei in Deutschland und Türkei verbotenen Organisationen (wie z.B. PKK) aber auch nur in der Türkei verbotenen Organisationen (z.B. TKP/ML) als verlängerter Arm des Erdogans Regime gedient. Vor allem der in den 1970er Jahren eingeführte Paragraph 129 a und b wird hier stets als Vorwand benutzt, um die radikale Linke zu zermürben und lästige Aktivist*innen loszuwerden.

Das dies auch in der Flüchtlingskrise und beim Waffenexport hilft, kann man sich sehr gut vorstellen. Die Türkei dient als Verbündeter gegen die Einwanderung, kauft unterdessen noch deutsche Waffen und hat dadurch die Möglichkeit, seine politischen Gegner auch noch im Ausland festnehmen und verfolgen zu lassen.
Mit Menschenrechten oder Demokratie hat das kaum mehr zu tun, es ist ganz einfach die hässliche Fratze des repressiven Staatsapparates, dem politisch Aktive dauerhaft ausgesetzt sind.

Deshalb fordern wir die unmittelbare Auflösung des nur der Unterdrückung dienenden Paragraphen 129 a und b!

Weg mit dem Verbot der PKK! Freiheit für alle politischen Gefangenen!

18.03.21 Kundgebung zum Tag der Gefangenen am Königsplatz